Nutzung Freifläche - Hopfgarten 2017 e.V.

ein Geselligkeitsverein im Zschopautal
Hopfgarten 2017 e.V.
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Die Freifläche kann für die vielfältigsten Aktivitäten genutzt werden.
es kann das "Hopfenhäusl" komplett oder auch Teilbereiche (z.B. Zugang zu den Toiletten u.ä.) genutzt /zugebucht werden je nach Absprache.


Der Sportplatz (Größe von ca. L=60m und ca. B=30m) mit 2 transportablen stabilen Toren (3,00m x 2,00m)
  • als "Bolzplatz"  für Fußball bis hin zum Kleinfeldfußball
  • für Handball und später auch Volleyball (Netzaufbau)
  • für Federballspiel. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Federball zu spielen. Meistens geht es darum, den Ball so oft wie möglich hin und her zu spielen, ohne dass er auf den Boden fällt. Andere Varianten bestehen im wettkampfähnlichen Spiel über eine Schnur oder im Treiben des Gegners. Ein festes Regelwerk existiert nicht. Ein Netz ist nicht zwingend notwendig; es wird in der Regel nicht auf durch Linien begrenztem Feld gespielt.
  • für Völkerball, ein Ballspiel mit variabler Anzahl von Spielern in zwei Parteien und nicht exakt festgelegter Spielfeldgröße. Üblich ist eine Spielsituation mit fünf bis sechs Mitspielern auf einem Volleyballfeld ohne Netz. Zwei Teams spielen gegeneinander mit dem Ziel, die Spieler der gegnerischen Mannschaft mit dem Ball zu treffen, sodass sie der Reihe nach ausgeschaltet werden. Gefragt sind Gewandtheit, Treff- und Fangsicherheit, Ausdauer und Schnelligkeit.
  • für Boccia - dies ist die italienische Variante des Boule-Spiels, bei dem es darum geht, seine eigenen Kugeln möglichst nah an eine kleinere Zielkugel (Pallino) zu setzen (platzieren) bzw. die gegnerischen Kugeln vom Pallino wegzuschießen (Raffa oder Volo). Boccia wird auch als Präzisionssport bezeichnet. SPIELREGELN
  • als Flugmodelle - ein durch den Baumbestand windgeschütztes Trainingsgelände für unbemannte Fluggeräte (Flugmodelle, Hubschrauber, Drohnen) unter Beachtung der allgemeingültigen Bestimmungen für den Betrieb genannter Geräte. Generell jeder, der den Platz nutzt muß Kenntnis haben über die gültigen Gesetze:
    Der Bundesgesetzgeber (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; BMVI) hat mit der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017“ (Drohnen-Verordnung genannt) den Betrieb von Flugmodellen und Drohnen in Deutschland umfassend neu geregelt.

Grillplatz mit 2 überdachten stabilen Sitzgarnituren
  • zum Grillen können private Geräte genutzt werden unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen / Tipp's für das Grillen im öffentlichen Bereich

gepflasterter Parkplatz (ca. B=10m x L=15m):
  • nutzbar als Stellfläche für PKW
  • zur Aufstellung eines Partyzeltes
  • für die Aufstellung von Grill's